Wenn es um europäische Politik geht, reden viele oft von „der EU in Brüssel“. Doch was macht die EU eigentlich aus? Und warum dreht sich alles immer um die belgische Hauptstadt?
Die EU ist selbständig beschlussfähig, weil ihre Mitgliedsstaaten einige ihrer Rechte an Institutionen der EU übertragen haben. Laut Vertrag über die Europäische Union gibt es sieben Institutionen:
- Das Europäische Parlament
- Der Europäische Rat
- Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
- Die Europäische Kommission
- Der Europäische Gerichtshof
- Die Europäische Zentralbank
- Der Europäische Rechnungshof
Im folgenden Video werden die wichtigsten Institutionen kurz vorgestellt:
Was machen die bereits genannten Institutionen nun genau?
Der Europäische Rat…
…ist ein Gremium, gebildet aus allen Regierungschefs der Mitgliedsländer, sowie den Präsidenten von Kommission und Europäischem Rat. Er gibt die grobe Richtung und Ziele der Europäischen Union vor.
Die Europäische Kommission…
…wird aus 28 Kommissaren gebildet, einer aus jedem Mitgliedsland. Die Kommission handelt im Interesse der EU und schlägt neue Gesetze vor. Des Weiteren ist sie „Hüterin der Verträge“ und kontrolliert deren Anwendung. Die Kommission wird auf Vorschlag des Europäischen Rates mit Zustimmung des Parlaments benannt, ist aber politisch unabhängig. Es gibt einen Präsidenten und sieben Vizepräsidenten, wobei einer davon „der Hohe Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik“ ist. Jedes Mitglied der Kommission ist für einen bestimmten politischen Bereich zuständig.
Der Rat der Europäischen Union…
…wird aus den jeweiligen Ministern der Mitgliedsländer gebildet und daher auch „Ministerrat“ genannt – er darf nicht mit dem Europäischen Rat verwechselt werden. Dabei setzt sich der Ministerrat unterschiedlich, je nach Ressort, aus den zugehörigen Ministern der Mitgliedsländer zusammen. Die Ratspräsidentschaft wechselt alle sechs Monate von einem auf das nächste Mitgliedsland. Der Rat der Europäischen Union kann gemeinsam mit dem Parlament als Gesetzgeber bezeichnet werden und behandelt die von der Kommission vorgeschlagenen Gesetzesvorschläge.
Das Europäische Parlament…
…ist die direkt gewählte Volksvertretung der Europäischen Union. Der Hauptsitz des Parlaments ist in Straßburg – hier ist bereits erkennbar, dass die EU nicht nur „Brüssel“ ist. Die Abgeordneten werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Derzeit sind 751 Abgeordnete aus den 28 Mitgliedsstaaten im Europäischen Parlament tätig. Wie bereits erwähnt, ist es vor allem (gemeinsam mit dem Ministerrat) als Gesetzgeber tätig. Das Europäische Parlament behandelt die vom Ministerrat kommenden Gesetze und stimmt schlussendlich über deren Annahme oder Ablehnung ab.
Der Europäische Gerichtshof…
…ist das höchste Gericht der Europäischen Union. Er sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge. Der Gerichtshof ist über jedes nationale Gericht der Mitgliedsstaaten gestellt. Er entscheidet, ob gegen EU-Recht verstoßen wurde und wie strittige (Vertrags-)Texte zu verstehen sind. Er hat seinen Sitz in Luxemburg – ebenfalls nicht in Brüssel. Am Europäischen Gerichtshof ist ein Richter pro Mitgliedsland tätig, wobei einer dieser 28 Richter zum Präsidenten des Europäischen Gerichtshofes gewählt wird. Die Richter stimmen meist in Gremien zu drei, fünf oder in einer „großen Kammer“ zu 15 Richtern über Streitigkeiten ab.
Die Europäische Zentralbank…
…ist für die europäische Währungspolitik verantwortlich. Ihr Sitz ist in Frankfurt am Main – ihr seht es bereits, wieder nicht Brüssel. Sie ist unabhängig von der Politik der Mitgliedsstaaten, diese können ihr keine Weisungen erteilen. Die Preisstabilität innerhalb der EU ist das Hauptziel der Europäischen Zentralbank.
Der Europäische Rechnungshof…
…schaut den Mitgliedsstaaten und Institutionen genau auf die Finger. Er prüft, ob alle Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig sind. Der Rechnungshof kann Organisationen, Gremien oder Unternehmen, die EU-Finanzmittel verwenden, überprüfen und bei Bedarf auch vor Ort kontrollieren. Er hat seinen Sitz in Luxemburg und besteht aus 28 Mitgliedern, einem pro Mitgliedsland. Sie wählen einen Präsidenten aus ihrer Mitte. Die Mitglieder des Rechnungshofes dürfen während ihrer Amtszeit keiner anderen Tätigkeit nachgehen.
Was nun?
Dieser knappe Beitrag soll lediglich einen Überblick über die vielfältigen Institutionen bieten. Wer Lust auf mehr bekommen hat, kann sich noch weitere Informationen in dem angegebenen Quellen-Link holen. Und nicht vergessen, die EU ist mehr, als nur „Brüssel“!
Quelle: Europäisches Parlament abgerufen am 07.04.2019
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