Am 26. Mai 2019 findet in Österreich die Europawahl statt. Es werden 19 Abgeordnete gewählt. Diese vertreten in den nächsten fünf Jahren Österreich im Europaparlament in Straßburg. Wie und wo man hierzulande wählen kann, ist in diesem Beitrag kurz zusammengefasst, damit auch du deine Stimme ohne Probleme abgeben kannst.
Wer darf wählen?
Um bei der Europawahl wählen zu dürfen, muss man in Österreich ein paar Voraussetzungen erfüllen: Österreich ist nur eines von zwei Ländern, in denen man schon mit 16 Jahren an der EU-Wahl teilnehmen darf. Man muss also am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein, eine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder als Bürger eines anderen EU-Landes seinen Hauptwohnsitz hier eingetragen haben.
Aber Achtung: Auslandsösterreicher und EU-Bürger in Österreich müssen sich vor der Wahl in die Europa-Wählerevidenz einer Gemeinde mittels Antrag eintragen lassen. Das hätte für die Europawahl 2019 bereits bis zum 12. März diesen Jahres geschehen sollen. So können Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland und Nicht-Österreicher mit Hauptwohnsitz im Inland trotzdem die österreichischen Abgeordneten wählen. Solltest du diese Frist verpasst haben, kannst du dich trotzdem jetzt eintragen lassen – du kannst dann 2024 mitwählen.
Wie und wo kann ich wählen?
Fast gleich wie bei der Bundespräsidentenwahl läuft es auch bei der Europawahl ab. Man kann:
- entweder am Wahltag im zugewiesenen Wahlsprengel wählen
- per Briefwahlkarte am Wahltag in jedem Wahlsprengel
- per fliegender Wahlkommission am Wahltag falls bettlägerig und beantragt
- per Briefwahlkarte für Auslandsösterreicher per Post oder durch Abgabe bei der Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat beispielsweise)
Wahlkarten für die Briefwahl sollten bis zum 21. Mai 2019 beantragt werden. Sonst ist die rechtzeitige Zusendung per Post nicht in allen Fällen möglich. Persönlich können diese bis 24. Mai 2019 beantragt und abgeholt werden. Auslandsösterreicher sollten ihre Wahlkarten aber vor den genannten Fristen beantragen, da die Dauer der Zustellung ins Ausland miteingerechnet werden muss.
Wen kann ich wählen?
Erfüllt man die Kriterien, um an der EU-Wahl teilzunehmen und hat sich entschieden, wie man seine Stimme abgeben will, stellt sich nur mehr die Frage, wen man denn wählen will.
Bei der Europawahl wählt man eine Partei, die man unterstützen will. Außerdem kann man noch eine Vorzugsstimme innerhalb der angekreuzten Partei vergeben, sodass je nach abgegebenen Stimmen bestimmte KandidatInnen auch bei einem eigentlich zu geringen Ergebnis ins EU-Parlament einziehen. Für eine solche Vorreihung müssen sie aber 5% der gesamten Stimmen ihrer Partei erhalten.
Die einzelnen SpitzenkandidatInnen für Österreich findest du hier. Sie treten für ihre jeweiligen Parteien an, die sich im EU-Parlament mit Parteien anderer Länder wiederum zu Fraktionen zusammengeschlossen haben. Die ÖVP zur Europäischen Volkspartei (EVP), die FPÖ zur Fraktion Europa der Nationen und der Freiheit (ENF), die SPÖ zur Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D), die NEOS zur Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE), die Grünen zur Grünen/Europäische Freie Allianz (Grüne/EFA). Indirekt wählt man so auch den Kommissionspräsidenten, da die Fraktion mit den meisten Mandaten das Vorschlagsrecht für diese Position hat. Derzeit ist das Jean-Claude Juncker.
Bildnachweis: „Europawahl: Wahlversprechen“ by Tim Reckmann, CC BY 2.0