Am 4. Juni fand im Rahmen einer Lehrveranstaltung an der Wirtschaftsuniversität Wien eine Podiumsdiskussion zu dem Thema „Zukunft der EU“ statt. Unter den Gästen waren Lisa Panhuber, Konsumexpertin bei Greenpeace, Valentin Wedl, Leiter der Abteilung EU und Internationales der Arbeiterkammer Wien, sowie Roman Römisch, Senior Economist am Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw). Im Mittelpunkt der Diskussion standen Themen wie die Sozialpolitik, der Wettbewerb in der EU und die Klimapolitik. Besonders über die Europawahlen und den Green Deal wurde ausgiebig gesprochen. Ganz konkret über das „Nature Restauration Law“, das Renaturierungsgesetz der EU. Dieses war zum Zeitpunkt der Diskussion noch nicht verabschiedet worden, wurde aber vergangene Woche vom EU Rat beschlossen.
Doch was genau hat es mit diesem Gesetz auf sich und wie konnte es schlussendlich doch vollzogen werden ?
Nature Restauration Law
Das Gesetz gilt als ökologisches Herzstück des European Green Deal und als wichtigstes Naturschutzgesetz seit Jahrzehnten. Mit klaren Zielen ist es ein gesamteuropäischer Ansatz, der die Wiederherstellung, Heilung und Schaffung von Ökosystemen vorsieht. So enthält es Regelungen und Maßnahmen, die darauf abzielen, bis 2050 alle zerstörten Ökosysteme in der EU wiederherzustellen oder zumindest mit der Wiederherstellung zu beginnen. Es wurde auch ein Zwischenziel festgelegt. Ziel ist die Durchführung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Gebieten auf 20 % der Meeres- und Landflächen der EU bis zum Jahr 2030. Dazu gehört die Renaturierung von Flüssen, die Wiedervernässung von Mooren und die Umwandlung von Wäldern in vielfältige Mischwälder.
Österreichs Rolle für den Beschluss des Gesetzes
Nach langen Verhandlungen konnte das Gesetz letzte Woche mit knapper Mehrheit verabschiedet werden. Doch warum war die Stimme Österreichs für das Zustandekommen des Gesetzes entscheidend?
Das Gesetz war bereits ausverhandelt und brauchte nur noch die Zustimmung des EU-Rates. Dies erwies sich jedoch als sehr langwieriger Prozess. Da Ungarn seine Zustimmung bereits im Frühjahr zurückgezogen hatte, herrschte lange Zeit Unsicherheit, wann und ob das Gesetz überhaupt verabschiedet werden würde.
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler waren die Hände gebunden, da die Bundesländer geschlossen ablehnten. Nach ausführlicher Beratung mit Jurist*innen konnte sie schließlich doch für das Gesetz stimmen, auch wenn dies keine einheitliche Position der Länder darstellt. Darauf folgten nicht nur positive Reaktionen. Aus dem Bundeskanzleramt hieß es, man werde gegen ihr Votum eine Nichtigkeitsklage beim EuGH einreichen.
Dennoch war ihr Votum entscheidend für das Gesetz.
Mit der Zustimmung der österreichischen Umweltministerin war die notwendige Mehrheit für die Verabschiedung des Gesetzes erreicht.
Bis zuletzt war unklar, ob die erforderliche qualifizierte Mehrheit (55 Prozent der EU-Länder, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren) erreicht werden würde.
Letztlich stimmten 20 Länder dafür, die zusammen 66,07 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren. Hätte sich Österreich der Stimme enthalten oder dagegen gestimmt, wäre keine Mehrheit für das EU-Gesetz zustande gekommen.