Kurz und knapp erklärt: Europawahl für EU-Ausländer/innen in Österreich

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In Österreich leben derzeit circa 1.801.184 Nicht-Österreichische Staatsangehörige. Diese Anzahl ist in den letzten Jahren gestiegen, vor allem nach dem Ende der Covid-Pandemie. Mit der immer näher rückender Europawhal, die am 9. Juni 2024 stattfindet, taucht für viele die folgende Frage auf: ,,Wie kann ich wählen, wenn ich als EU-Ausländer/in in Österreich wohne?“

Im Folgendem finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zur Europawahl für die in Österreich lebenden EU-Ausländer/innen.

Allgemein gilt bei der Europawahl die Regel, dass sich die Wähler/innen nicht unbedigt in ihrem Herkunftsland befinden müssen, um an der Wahl teilnehmen zu dürfen.

Wer darf wählen?

Aktives Wahlrecht zur Teilnahme an der Europawahl 2024 in Österreich haben alle Nicht-Österreichische-Unionsbürger/innen, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • An dem Tag der Wahl mindestens 16 Jahre alt oder älter sind
  • Einen Hauptwohnsitz in Österreich haben
  • Am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind
  • Nicht durch ein gesetzliches Urteil vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Die einzelnen Schritte zur Erfüllung der zweiten und dritten Bedingung werden im Folgenden erklärt.

Registrierung für die Europawahl

Die Europa-Wählerevidenz müssen Sie bis 26. März 2024 bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. Diese Aufnahme bleibt dann gültig, solange Sie einen Wohnsitz in Österreich haben.

Nach einer erfolgreichen einmaligen Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz dürfen Sie in einem Wahllokal am Ort ihres Hauptwohnsitzes an dem Tag der Europawahl 2024 teilnehmen. Falls Sie aber aus irgendeinem Grund Ihre Stimme nicht an dem Ort Ihres Hauptwohnsitzes abgeben können, gibt es auch die Möglichkeit, in einem anderen Wahllokal oder per Brief zu wählen. Dafür benötigen Sie eine Wahlkarte, die Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen können.

Wenn Sie sich nach dem Erhalten der Wahlkarte für eine Briefwahl entscheiden, müssen Sie eine Erklärung über Ihre unbeobachtete, persönliche und unbeeinflusste Ausfüllung des amtlichen Stimmzettels unterschreiben. Die per Brief abgegebene Stimme ist gültig nur, wenn das zugeklebte Wahlkartenkuvert rechtzeitig bei einer Wahlbehörde eingeht.

Nach der Erfüllung aller oben genannten Bedingungen können Sie in drei Monaten an der Europawahl teilnehmen und den Parteien und ihren Mitgliedern Ihre Stimmen geben.

Europawahl – Wie funktioniert es?

Generell gilt bei der Europawahl, dass die Unionsbürger/innen auch die Kandidaten/innen in dem Mitgliedstaat der Europäischer Union wählen können, in dem sie leben. In manchen Mitgliedstaaten ist es erlaubt, auch die Kandidaten/innen aus dem Herkunftsland der Wähler/innen zu wählen.

In diesem Jahr werden in Österreich 20 Mitglieder des Europäischen Parlaments gewählt. Die Menschen in ganzem Land haben dieselbe Parteiliste zur Wahl, weil es in Österreich nur einen Wahlkreis gibt.

Bei der Europawahl handelt es sich um ein Verhältniswahlrecht. Das bedeutet, dass die Anzahl der gewählten Mitglieder der jeweiligen Parteien im Europäischen Parlament von dem Anteil der Wählerstimmen abhängt, die die Partei erhalten hat. Eine Partei benötigt mindestens 4% der Wählerstimmen, um in das Europäische Parlament einzuziehen. Durch Vorzugsstimmen für die einzelnen Kandidaten/innen können die Wähler/innen die Chancen der jeweiligen Kandidaten/innen auf den Einzug in das Europäische Parlament erhöhen.

Sonst brauchen Sie nur am 9. Juni 2024 Ihren amtlichen Lichtbildausweis in das Wahllokal mitzubringen, um Ihre Stimme aktiv als ein/e Unionsbürger/in auszunutzen.

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