Alle Key Facts zur Wahl im Überblick

EIN ÜBERBLICK ÜBER DIE ANSTEHENDE WAHL

Hinweis: Fotomaterial von pexels.com

Am 9. Juni 2024 ist es wieder soweit: Die Europawahlen stehen vor der Türe und die Unionsbürger:innen der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die neue Zusammensetzung des Europäischen Parlaments mitbestimmen. Alle „Key Facts“ zur Wahl in Österreich und auf EU-Ebene hier zusammengefasst.

Am 9. Juni wählt Österreich

Zwischen 6. und 9. Juni 2024 finden in allen 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Wahlen für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments statt. Dabei stellt das Europäische Parlament das einzige Organ auf EU-Ebene dar, das von Unionsbürger:innen direkt gewählt wird. In Österreich wird die Wahl am Sonntag, den 9. Juni 2024, abgehalten.

Europawahlen: Zeitgleiche Wahlen in allen Mitgliedsstaaten

Genau betrachtet handelt es sich bei den Europawahlen um 27 eigenständige Wahlen auf nationaler Ebene, die jedoch zeitgleich – im von der EU vorgegebenen Zeitfenster – stattfinden. Gewählt werden dabei die derzeit 720 Abgeordneten des Europäischen Parlaments, welches als politische Vertretung für fast 450 Millionen Europäer:innen fungiert. Wie viele Abgeordnete pro Mitgliedsstaat in das Europäische Parlament einziehen dürfen, hängt dabei von der Bevölkerungsgröße der jeweiligen Länder ab. Während Malta (530.000 Einwohner:innen, Stand 2022) sechs Abgeordnete entsenden darf, sind es in Deutschland (83,8 Mio. Einwohner:innen, Stand 2022) 96 Abgeordnete. Österreich liegt mit 20 Abgeordneten etwa im Mittelfeld.

Die Entsendung von Abgeordneten funktioniert dabei degressiv proportional: Das bedeutet, dass Abgeordnete aus bevölkerungsreicheren Staaten insgesamt gesehen mehr Menschen vertreten, als Abgeordnete aus Ländern mit weniger Einwohner:innen. Dieses Prinzip soll sicherstellen, dass auch kleineren Ländern eine faktische Chance auf Mitbestimmung in EU-Angelegenheiten eingeräumt wird.

Während auf nationaler Ebene politische Parteien um den Einzug ins Europäische Parlament ringen, schließen sich auf EU-Ebene ähnlich gesinnte Parteien meist zu Fraktionen, also länderübergreifenden politischen Gruppierungen, zusammen. Derzeit sind sieben Fraktionen im Europäischen Parlament vertreten: Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament (S&D), Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa + Renaissance + USR PLUS (Renew Europe Group), Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz (EFA), Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR), Fraktion Identität & Demokratie (ID) sowie die Fraktion die Linke im Europäischen Parlament (GUE/NGL).

So wählt Österreich seine 20 Abgeordneten im Europäischen Parlament

Am 9. Juni wahlberechtigt sind neben österreichischen Staatsbürger:innen ab 16 Jahren bei der Europawahl auch Unionsbürger:innen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, sowie Auslandsösterreicher:innen. Nur wer bis zum Stichtag – in diesem Fall war das der 26. März – in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen ist, erhält eine Wahlkarte und kann im Juni seine Stimme abgeben. Während die Eintragung in die Wählerevidenz für österreichische Staatsbürger:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich automatisch funktioniert, müssen Unionsbürger:innen sowie Auslandsösterreicher:innen bei der zuständigen Gemeinde oder online mittels ID Austria oder EU Login eine Registrierung vornehmen, sofern sie an der Wahl teilnehmen möchten. Eine Besonderheit bei den Europawahlen: Auslandsösterreicher:innen können selbst entscheiden, ob sie ihre Stimme für die österreichischen Vertreter:innen oder für die Mandatare jenes Staates, in dem sie ihren Hauptwohnsitz haben, abgeben möchten. 

Ist in einigen Mitgliedsstaaten, wie etwa in Estland oder Portugal, die Stimmabgabe auch elektronisch möglich, kann in Österreich nur klassisch per Stimmzettel gewählt werden. Wer von seinem Wahlrecht Gebrauch machen möchte, kann dies entweder am 9. Juni im zugewiesenen Wahllokal oder bereits im Vorfeld per Briefwahl erledigen. Dazu ist die Beantragung einer Wahlkarte bis spätestens 7. Juni bei der Heimatgemeinde erforderlich. Eine Wahlkarte ermöglicht die Stimmabgabe in allen österreichischen Wahlbehörden. Die Teilnahme an der Wahl aus dem Ausland ist hingegen nur per Briefwahl möglich. Wichtig: Stimmen per Briefwahl sind nur dann gültig, wenn das Wahlkuvert bis spätestens 17 Uhr des Wahltags in einem Wahllokal oder einer Bezirkswahlbehörde eingelangt ist.

Das Wahlsystem: Von der Stimmenabgabe zur Mandatsverteilung

Das EU-Recht sieht das Verhältniswahlrecht als grundlegendes Wahlsystem in allen 27 Mitgliedsstaaten vor. Das bedeutet, dass die Mandate grundsätzlich proportional zu der jeweiligen Anzahl an Stimmen, die jede Partei erhält, aufgeteilt werden. In manchen Ländern gibt es darüber hinaus noch eine bestimmte Prozenthürde, die Parteien für den Einzug in das Europäische Parlament erreichen müssen. Wie hoch diese genau ist, ist in jedem Land unterschiedlich geregelt: Während etwa Frankreich eine 5 % Hürde vorsieht, gibt es in Deutschland und Belgien überhaupt keine Prozenthürde.

Anders als etwa bei der Bundespräsidentschaftswahl, handelt es sich bei der Europawahl um eine Parteien- und nicht um eine Personenwahl. Über die zusätzliche Vergabe von Vorzugsstimmen können Kandidaten jedoch auf der Wahlliste nach vorne rücken und somit ihre Chancen auf den Erhalt eines Mandates verbessern.


Allgemeine Informationen zu den Europawahlen finden sich unter folgenden Links:

https://elections.europa.eu/de/

https://bmi.gv.at/412/Europawahlen/Europawahl_2024/start.aspx

Informationen zum Europäischen Parlament können hier abgerufen werden:

https://www.europarl.europa.eu/about-parliament/de/organisation-and-rules/organisation/political-groups

Informationen zur Stimmenabgabe in Österreich sind hier zu finden:

https://www.bmeia.gv.at/reise-services/leben-im-ausland/wahlen-und-direkte-demokratie/europawahl-2024

https://www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/Waehlen_mit_Wahlkarte.aspx

Unter folgendem Link kann die Wahlverordnung für die Europawahl in Österreich abgerufen werden:

https://bmi.gv.at/412/Europawahlen/Europawahlordung/start.aspx#pk_77

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